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Deutschlandweite Hunde-DNA-Datenbank vom Bundestag beschlossen

11. September 2017 von Martin Hütter
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Die Politik der langen Leine hat versagt: Trotz Appellen, Kampagnen und kostenlosen Plastiktüten bekoten Hunde noch immer täglich millionenfach deutsche Gehwege und Grünanlagen, ohne dass ihre Besitzer die Exkremente ordnungsgemäß entsorgen. Zu selten werden Hund und Halter in flagranti erwischt. Zu selten sind Ordnungshüter an kritischen Plätzen vor Ort. Viele Halter sehen daher keine Notwendigkeit den Kot ihrer Tiere zu entsorgen.

Die Aktion "Schnauze voll von Hundekot?" wurde kürzlich in den sozialen Medien gefeiert und tausendfach geteilt und hat so erneut für das Thema sensibilisiert, nachdem es in der Vergangenheit schön häufiger auf kommunaler Ebene Diskussion darüber gab, wie man dagegen vorgehen könnte. Bei Facebook und Twitter wurden Bilder von Babys und Kleinkindern (siehe Titelbild) auf Spielplätzen und Grünanlagen gezeigt, welche mit kotverschmiertem Gesicht mit "Wurst" in der Hand spielen und vergnügt an dieser knabberten. Bei den meisten Nutzern kam diese extreme Kampagne gut an. Vor allem Eltern haben die Bilder zahlreich geteilt, auch weil sie bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Nachdem die dazugehörige Online-Petition hunderttausende Unterstützer fand, musste sich der Bundestag kürzlich mit dem Thema auseinandersetzen und möchte nun, auch aufgrund des Milliarden-Haushaltsschusses des Bundes, das Thema angehen und deutsche Städte wieder sauberer machen und das Spielen für unsere Kinder sicherer gestalten. Im Hundekot verbergen sich nämlich zahlreiche Erreger und Würmer, was vor allem bei kleinen Kindern schwerwiegende Krankheiten hervorrufen kann. Aber auch die Reinigung des Schuhwerks ist besonders unangenehm. Und überhaupt ist Hundekot, der in einigen Gemeinden in zunehmender Zahl unbedacht liegen gelassen wird, schädigend für das Stadtbild und den Tourismus.

Über 300 Millionen Euro nehmen deutsche Gemeinden jedes Jahr an Hundesteuer ein. Je nach Gemeinde muss ein Halter bis zu 190 Euro für den ersten Hund zahlen. Jeder weitere Hund ist oft doppelt bis dreimal so teuer. Sie ist jedoch nicht zweckgebunden und dient daher nicht der Finanzierung von Kotbeseitigungsmaßnahmen.

Der Bund hat nun die Einrichtung des Zentralen Hunde-DNA Registers, kurz ZHDR, beschlossen. Zudem müssen Hundehalter bei ihrem Tierarzt bis zum 31. Dezember 2017 vorstellig werden, wo dem Hund per Abstrich von der Innenseite der Wange eine Speichelprobe entnommen wird. Wer die Frist versäumt, erhält Mitte Januar den ersten Mahnbescheid. Das Ergebnis der Probe wird unter Angabe der Steuernummer des Hundes direkt vom Tierarzt in die zentrale Datenbank eingepflegt. Experten haben die rechtliche Situation genau untersucht und sehen keine Probleme bei der Pflicht der DNA-Registrierung. Die Kosten in Höhe von 56 Euro für den Test einschließlich Verwaltungsaufwand werden vom Bund bezuschusst, sodass dem Halter noch einmalig 30 Euro abverlangt werden. In Anbetracht der jährlich anfallenden Hundesteuer ist diese einmalige Gebühr also überschaubar.

Die Ordnungsbehörden können dann ab 2018 mit einfachen und günstigen Testkits Proben von Hundehaufen nehmen und diese an ein zentrales Labor senden, welches zu diesem Zweck bereits personell aufgestockt hat. Der komplette Prozess wurde von einer Arbeitsgruppe aus Medizin- und IT-Experten definiert und strebt einen möglichst geringen Aufwand bei der Halterfeststellung an. Eine Umsetzung auf Gemeindeebene würde in Summe deutlich teurer werden. Daher hat man sich im Bundestag dazu entschieden das Problem zentral anzugehen. Schließlich sei Hundekot ein Problem von ganz Deutschland und nicht nur von wenigen Städten und Gemeinden, auch wenn manche Regionen deutlich brauner als andere sind. Außerdem können die Hunde so auch gemeindeübergreifend zugeordnet werden, was unter anderem bei Straftaten der Vierbeiner sinnvoll sein kann.

Bisher konnte man den Haltern nichts nachweisen, sobald diese sich vom Ort des Geschehens entfernt haben. Nun jedoch wird eine Zuordnung auch Tage oder Wochen später noch möglich sein. Auch in London, Malaga und einigen Gemeinden der USA werden bereits DNA Datenbanken für Hunde geführt, um den unliebsamen Hundekot zuordnen zu können. Dort konnte durch die DNA-Maßnahmen das Problem um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Wenn man Hundehalter in deutschen Großstädten befragt, geben 100% nach einer Studie an, die Haufen ihrer Hunde beim Gassi gehen zu entfernen. Schaut man sich jedoch die Straßen an, findet man dennoch unzählige Tretminen. Entweder schwindeln nun die Halter, oder die Hunde büxen aus und erledigen ihr Geschäft, wenn ihre Herrchen schlafen. So oder so hilft der Test hier aus. Es kann nicht angehen, dass Hunde alleine ihr Geschäft auf der Straße verrichten, ohne dass eine Absprache mit dem Halter vorliegt und der Kot so auf der Strecke bleibt. Dies ist laut den meisten Hundeverordnungen ausdrücklich untersagt.

Während die Strafen für liegen gelassene Hundehaufen bisher oftmals bei nur 20 bis 50 Euro liegen, soll und muss dieser Betrag - auch aufgrund der kostspieligen DNA-Analyse - in Zukunft auf mindestens 100 bis 200 Euro ansteigen. Bei Wiederholungstätern kann die Strafzahlung auf bis zu 5.000 Euro wachsen. Es wurde zudem ausdrücklich festgeschrieben, dass die Strafen vom Herrchen zu zahlen sind, da der Hund im rechtlichen Sinne nicht belangt werden kann, da er nur eine "Sache" ist.