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Facebook führt das Europäische Facebook-Vormerksystem ein.

4. September 2018
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(Central Europe / Facebook) Ab 1.10.2018 soll die Facebooksicherheit gesteigert werden. Facebook hat bei seiner letzten Konferenz bekannt gegeben, dass es in Zukunft ein Vormerksystem für Facebook-Nutzer geben wird. Dieses gilt im Moment nur für den Europäischen Raum. Wir haben uns dieses Vormerksystem genauer angesehen.

SO FUNKTIONIERT DAS VORMERKSYSTEM FÜR FACEBOOK

Das Europäische Facebook-Vormerksystem kennt verschiedene Vormerkdelikte, die im Facebookregister, des jeweiligen Nutzers, eingetragen werden. Dazu wird es mit dem kommenden Update einen neuen Menüpunkt bei der jeweiligen Privatsphären-Einstellung geben. In dieser kann sich der jeweilige Nutzer über seinen aktuellen Punktestand informieren. 

Die Delikte und Konsequenzen im Überblick:

Mit dem 1. Oktober 2018 gilt das so genannte Facebook-Vormerksystem (der sogenannte Facebook-Punkteführerschein). Dieses kennt 13 Vormerkdelikte, die im Facebookregister eingetragen werden. Beim ersten Vergehen bleibt es bei einer Vormerkung und Meldung über das jeweilige Supportpostfach, beim zweiten werden Maßnahmen gesetzt (z.B. Sperre für eine gewisse Zeit). Beim dritten Vormerkdelikt wird dem betroffenen Nutzer der Zugang zu Facebook für mindestens 3 Monate entzogen. Sollte es abermals zu einen Delikt kommen, dann wird dem Nutzer auf Lebenszeit der Zugang zu Facebook verwehrt.

WIE LANGE GILT DIE VORMERKUNG?

Die erste Vormerkung im Facebookregister bleibt für 2 Jahre bestehen. Begeht der betroffene Nutzer innerhalb dieses Zeitraumes kein weiteres Delikt, verfällt die Vormerkung. Wir während der 2 Jahre allerdings ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für die erste Vormerkung auf 3 Jahre.

DIE VORMERKSYSTEM-DELIKTE

• Der Nutzer verbreitet bewusst- oder unbewusst sogenannten Fake-News auf der Plattform Facebook obwohl er von Facebook oder den eigenen Freunden darauf hingewiesen wurde.

• Wenn der Nutzer andere Personen auf der Plattform tyrannisiert, einschüchtert oder schikaniert und Inhalte postet, die „Hassreden enthalten“ oder bedrohlich sind.

• Wenn der Nutzer Inhalte postet die rechtswidrig, irreführend, diskriminierend oder betrügerisch sind und diese gegen die Rechte anderer Personen verstoßen.

• Wenn der Nutzer bewusst Viren, Trojaner und andere schädliche Codes auf die Plattform hochladet.

• Wenn der Nutzer an sogenannten Fake-Gewinnspielen teilnimmt. Darunter fallen Gewinnspiele wie “Falsch verpackte iPhones” uvm.

• Wenn der Nutzer Inhalte postet, die Gewalt oder das Leid sowie die Erniedrigung anderer verherrlichen.

• Wenn der Nutzer Statusbeiträge veröffentlicht, die Nacktheit oder sexuellen Handlungen beinhalten.

• Weitere Delikte findet man in den Facebook-Gemeinschaftstandards vor, welche hier einsehbar sind.
Link: https://www.facebook.com/communitystandards/introduction

WIE KÖNNEN PUNKTE ABGEBAUT WERDEN?

Mit diversen vordefinierten Workshops und Kursen kann der „Punktepolster“ aber auch wieder abgebaut werden. Eine Berücksichtigung von mehr bzw. allen Delikten, mehr Übersichtlichkeit und vor allem eine Steigerung der Facebooksicherheit sollen die geplanten Änderungen bringen.

Marvin Ott, Managing Director Central Europe / Facebook