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Trotz Fahrgastrekord: Deutsche Bahn plant Verzehrverbot mittgebrachter Speisen in ihren ICEs

1. April 2026
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Die Deutsche Bahn hat bekanntlich viele Probleme. Dazu zählt auch die Bordgastronomie. Nachdem die Bahn bereits vor zwei Jahren die Bordgastronomie aus ihren InterCitys verbannt hat, folgt laut Insidern nun der nächste Hammer: ein Verzehrverbot eigener Speisen in Zügen mit Bordrestaurant

Zwei wichtige Daten hatte die neue Bahnchefin Evelyn Palla angesichts ihres halbjährigen Jubiläums kürzlich zu verkünden: 2025 gab es einen Fahrgastrekord, heißt es sind so viele Menschen per Bahn gereist wie seit Ausbruch der Corona-Pandemie nicht mehr. Die weniger erfreuliche Nachricht: der Bahn-Konzern hat im Geschäftsjahr 2025 2,3 Mio. Euro Schulden eingefahren.

Die Gründe hierfür sind verschieden, doch gerade die Bordgastronomie macht laut Bahnexpertinnen und –experten einen enormen Teil des Minusgeschäftes aus. Und dennoch hat ehrlicherweise doch jeder von uns schon mal etwas im BordBistro gekauft. Sei es einen Kaffee oder ein überteuertes belegtes Brödchen, weil die Zeit am Bahnhof nicht mehr ausgereicht hat. U.a. deshalb scheint eine komplette Abschaffung für die DB auszuscheiden, allein schon aufgrund des Imageverlusts.

So kam man offenbar zu einer anderen glorreichen Idee: das Verbieten des Verzehrs unserer mühsam zu Hause vorbereiteten Brote oder teuer bezahlten ToGo Produkte in Zügen mit vollausgestatteter Bordgastronomie (also sämtliche ICEs). Laut Insidern soll dieses Verbot bereits zum kommenden Fahrplanwechsel im Juni umgesetzt werden und flächendeckend gelten, ausgenommen sind grenzüberschreitende Destinationen auf dem jeweiligen ausländischen Gebiet. Die Bahn erhofft sich dadurch steigende Verkaufszahlen im Bereich der sog. “Snacks und Drinks”. Kontrolliert soll das ganze durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden, Reisende, die gegen das Verbot verstoßen zunächst freundlich auf das Verzehrverbot hingewiesen werden, bei erneutem Verstoß soll festgestellt werden, dass die Speisen im Müll entsorgt werden oder alternativ der Zug am nächsten Bahnhof verlassen wird.

Ausnahmen soll es laut Insidern aber auch geben: ist das Angebot aufgrund eines technischen Defekts eingeschränkt oder gar nicht verfügbar, soll das neue Verbot nicht gelten. Dies können die Reisenden laut Planungen den Auskunftsmedien, wie bspw. Dem DB Navigator, entnehmen.

Verzichtet wird ursprünglichen Entwürfen zufolge auf ein Verbot eigener Getränke. Hier wollte man scherzhaft Zitat “nicht dafür sorgen, dass den Reisenden aufgrund defekter WCs auch der letzte Grund für einen Aufreger über die Bahn genommen wird”.